30.04.2022 04:48
Möchten Sie ein Anliegen betreffend die SVIR diskutieren oder haben Sie Ideen für unsere Tätigkeit? Dann können Sie den Präsidenten in einem informellen Rahmen anlässlich folgender Veranstaltungen treffen:
26.03.2022 10:00
Das Thema der wissenschaftlichen Konferenz lautet: "Sport und internationales Recht am Scheideweg".
26.02.2022 02:15
Der Präsident und der Vorstand der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht solidarisieren sich mit unseren ukrainischen Kollegen und dem ukrainischen Volk gegen die Gewalt, der sie ausgesetzt sind, und teilen voll und ganz die Erklärung des Präsidenten und des Vorstands der Europäischen Gesellschaft für Völkerrecht zur russischen Aggression gegen die Ukraine:
"War has returned to Europe.
The violation of the most basic principles of the UN Charter and rules of international law is manifest.
The Russian Federation, as a State, is squarely responsible for this act of aggression against its neighbour. The decision of President Putin to wage war on a sovereign, independent Ukraine is criminal.
The arguments presented by the Russian Federation to justify its aggression have no basis whatsoever, whether in fact or in law. They are a cynical and perverse use of international law by a regime that has no shame, governs by fear, and indulges in lies and propaganda.
To contend that other States—especially in the West—have no better record when it comes to respecting international law is a morally corrupt and irrelevant distraction. In any event, it offers no legal justification for the aggression that has been unleashed.
We stand in solidarity with our Ukrainian colleagues, and the people of Ukraine, against the violence they face.
We also call on our Russian colleagues to speak truth to power, and to speak out against the manifest breach of international law that is taking place. We do so with the full understanding of the difficulties they face in opposing a government that relies on intimidation and suppresses dissent.
This is a very sombre day for Ukraine, for Europe, and for the world.
However, our resolve in preserving the rule of law has never been stronger."
21.11.2021 04:10
Wie jedes Jahr hat die Schweizerische Vereinigung für internationales Recht einenPreis für die beste Dissertation ausgerichtet.
Dieses Jahr erhielten Nesa Zimmermann (Universität Genf) für ihre Dissertation mit dem Titel « La notion de vulnérabilité dans la juris prudence de la Cour européenne des droits de l'homme – Contours et utilité d'un concept en vogue » und Elvina Pothelet (Université de Genève) für ihre Dissertation mit dem Titel « Searching for the "nexus": A proposal to refine the scope of applicability of international humanitarian law and war crimes law” beide einen Preis.
Wir gratulieren herzlich.
Die Frist für die Einreichung von Arbeiten aus dem Jahr 2021 dauert noch bis zum 31. März 2022. Mehr...
21.11.2021 03:54
Die diesjährige Jahresversammlung in Bern war ein grosser Erfolg und v.a. auch von jüngeren Mitgliedern gut besucht. Die Diskussion zur Staatenimmunität war äusserst Anregend und wir freuen uns bereits auf die Publikation in der Schweizerischen Zeitschrift für internationales und europäisches Recht (SZIER/RSDIE/SRIEL).
06.10.2021 12:27
Der Nachwuchspreis der SAGW ist dem akademischen Nachwuchs der Schweiz gewidmet. Mit dem Preis werden junge Forscherinnen und Forscher der Geistes- und Sozialwissenschaften für die Qualität eines Artikels ausgezeichnet, der in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht wurde. Der mit 18 000 Franken dotierte Preis wird alljährlich im Frühling an der Jahresversammlung der SAGW verliehen. Er ist in drei Unterpreise aufgegliedert:
Eine Kommission, die sich aus zehn Professorinnen und Professoren der Geistes- und Sozialwissenschaften zusammensetzt, trifft die Wahl der Preisträgerinnen und Preisträger. Autorenkollektive können sich ebenfalls bewerben (siehe FAQ).
Der Nachwuchspreis der SAGW wurde 1996 anlässlich des 50. Geburtstages der SAGW geschaffen.
15.09.2021 04:05
Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein multilaterales Instrument zum Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten. In der Schweiz werden die Angehörigen der nationalen Sprachminderheiten, die Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft sowie die Jenischen und Sinti/Manouche als nationale Minderheiten anerkannt.
Der Beratende Ausschuss ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Umsetzung des Rahmenübereinkommens in den Vertragsstaaten evaluiert. Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses nehmen an den Überwachungsbesuchen in den Vertragsstaaten im Anschluss an die Einreichung der periodischen Berichte dieser Staaten sowie an der Ausarbeitung und Verabschiedung der Gutachten zuhanden des Ministerkomitees des Europarates teil. Jeder Vertragsstaat kann ein Mitglied in den Beratenden Ausschuss entsenden. Die Expertinnen und Experten können turnusgemäss zweimal vier Jahre als ordentliches Mitglied im Beratenden Ausschuss Einsitz nehmen. Ausserhalb dieser Amtsperioden wirken sie als Zusatzmitglieder 1. während des Besuchs des Beratenden Ausschusses in dem Vertragsstaat, der sie entsandt hat, 2. bei der Verabschiedung des Gutachtens des Beratenden Ausschusses zu dem Vertragsstaat, der sie entsandt hat.
Im Jahr 2022 hat die Schweiz nur Anspruch auf ein Zusatzmitglied. Die neue Expertin oder der neue Experte der Schweiz wird zu Beginn ihres bzw. seines Mandats im Frühjahr 2022 am Besuch einer Delegation des Beratenden Ausschusses in der Schweiz teilnehmen und anschliessend an der Diskussion zur Verabschiedung des Gutachtens über die Schweiz mitwirken. Danach nimmt sie oder er gemäss dem Turnus des Europarates als ordentliches Mitglied im Beratenden Ausschuss Einsitz.
Das Mandat ist unbezahlt; die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind jedoch durch eine Tagespauschale gedeckt, die der Europarat gemäss seiner Geschäftsordnung ausrichtet.
Die Expertin oder der Experte der Schweiz wird vom Ministerkomitee des Europarates aus einer Liste ausgewählt, die mindestens zwei Vorschläge des EDA enthalten muss.
AUFGABEN
Als ordentliches Mitglied
Als Zusatzmitglied
Allgemein
ERFORDERLICHE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN
Gemäss Vorgaben des Europarates
Weitere Anforderungen
Wünschenswert sind zudem
Ihre Bewerbung
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zusammen mit Ihrem Lebenslauf in Französisch oder Englisch unter Verwendung der Vorlage für den Lebenslauf des Europarates (auf Anfrage erhältlich bei dv.menschenrechte@eda.admin.ch) bis zum 15. Oktober 2021 per E-Mail an :
Direktion für Völkerrecht DV
Sektion Menschenrechte
dv.menschenrechte@eda.admin.ch
Weiterführende Informationen
Sekretariat der Direktion für Völkerrecht DV, Tel.: +41 58 465 87 18
02.11.2021 12:36
Die Jahresversammlung 2021 findet am Freitag 19. November in Bern statt.
Thema: Staatenimmunität
29.05.2021 04:19
Der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Völkerrecht Andreas R Ziegler hat am am 28. April 2021 an der Jahrestagung der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) teilgenommen und sich dabei besonders gefreut, dass unsere Kollegin in der SVIR/SSDI, dem Schweizer Zweig der International Law Association und ab 1. September Professorin an der juristischen Fakultät der Universität Lausanne, Odile Amman, den prestigeträchtigen Silver Award 2021 der SAGW für ihre Forschung erhalten hat.