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Bundesgericht: Beschwerden der Republik Türkei abgewiesen

 

Das Zürcher Obergericht ist auf Beschwerden des Generalkonsulats der Republik Türkei gegen die Einstellung der Strafverfahren gegen drei Personen zu Recht teilweise nicht eingetreten. Die Verfahren waren unter anderem im Zusammenhang mit dem Anbringen des Schriftzugs "Kill Erdogan" im Umfeld des türkischen Generalkonsulats in Zürich eröffnet worden. Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Republik Türkei gegen die Entscheide des Obergerichts ab.

Die vorliegend fraglichen Straftatbestände (Schreckung der Bevölkerung, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Landfriedensbruch, Beleidigung eines fremden Staates) zielen in erster Linie auf den Schutz von kollektiven Rechtsgütern. Allfällige Individualinteressen werden bloss mittelbar beeinträchtigt. Das Obergericht hat deshalb  zu Recht erwogen, dass das Generalkonsulat bezüglich dieser Tatbestände nicht unmittelbar in seinen Rechten verletzt wurde.