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Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA sucht: Expertin/Experte für die Schweiz im Beratenden Ausschuss für das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten

Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein multilaterales Instrument zum Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten. In der Schweiz werden die Angehörigen der nationalen Sprachminderheiten, die Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft sowie die Jenischen und Sinti/Manouche als nationale Minderheiten anerkannt.

Der Beratende Ausschuss ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Umsetzung des Rahmenübereinkommens in den Vertragsstaaten evaluiert. Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses nehmen an den Überwachungsbesuchen in den Vertragsstaaten im Anschluss an die Einreichung der periodischen Berichte dieser Staaten sowie an der Ausarbeitung und Verabschiedung der Gutachten zuhanden des Ministerkomitees des Europarates teil. Jeder Vertragsstaat kann ein Mitglied in den Beratenden Ausschuss entsenden. Die Expertinnen und Experten können turnusgemäss zweimal vier Jahre als ordentliches Mitglied im Beratenden Ausschuss Einsitz nehmen. Ausserhalb dieser Amtsperioden wirken sie als Zusatzmitglieder 1. während des Besuchs des Beratenden Ausschusses in dem Vertragsstaat, der sie entsandt hat, 2. bei der Verabschiedung des Gutachtens des Beratenden Ausschusses zu dem Vertragsstaat, der sie entsandt hat.

 

Im Jahr 2022 hat die Schweiz nur Anspruch auf ein Zusatzmitglied. Die neue Expertin oder der neue Experte der Schweiz wird zu Beginn ihres bzw. seines Mandats im Frühjahr 2022 am Besuch einer Delegation des Beratenden Ausschusses in der Schweiz teilnehmen und anschliessend an der Diskussion zur Verabschiedung des Gutachtens über die Schweiz mitwirken. Danach nimmt sie oder er gemäss dem Turnus des Europarates als ordentliches Mitglied im Beratenden Ausschuss Einsitz.

 

Das Mandat ist unbezahlt; die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind jedoch durch eine Tagespauschale gedeckt, die der Europarat gemäss seiner Geschäftsordnung ausrichtet.

 

Die Expertin oder der Experte der Schweiz wird vom Ministerkomitee des Europarates aus einer Liste ausgewählt, die mindestens zwei Vorschläge des EDA enthalten muss.

 

 

AUFGABEN

Als ordentliches Mitglied

  • Teilnahme an den drei Plenartagungen pro Jahr in Strassburg (jeweils eine Woche).
  • Teilnahme an mindestens einem Besuch pro Jahr in einem anderen Vertragsstaat. Anschliessend Teilnahme an der Arbeitssitzung für die Ausarbeitung des Gutachtens (ein Tag).
  • Je nach Verfügbarkeit Mitwirkung bei der Ausarbeitung von thematischen Kommentaren.

Als Zusatzmitglied

  • Teilnahme am Besuch des Beratenden Ausschusses in der Schweiz.
  • Teilnahme an den Diskussionen anlässlich der Verabschiedung des Gutachtens zur Schweiz.

Allgemein

  • Mitwirkung bei Sensibilisierungsmassnahmen, Debatten und Veranstaltungen zum Thema nationale Minderheiten sowie zur Bekanntmachung des Rahmenübereinkommens, insbesondere in der Schweiz.

ERFORDERLICHE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN

Gemäss Vorgaben des Europarates

  • Ausgewiesene Erfahrung im Bereich des Schutzes von nationalen Minderheiten.
  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Ausübung des Mandats.
  • Verfügbarkeit für eine wirksame Ausübung des Mandats.
  • Gute Beherrschung der französischen oder englischen Sprache als Amts- und Arbeitssprachen des Europarates.

Weitere Anforderungen

  • Gute Kenntnisse der Schweizer Institutionen und der Situation der nationalen Minderheiten in der Schweiz.
  • Hohe Sozialkompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit.

Wünschenswert sind zudem

  • Kenntnisse oder Erfahrungen in Bezug auf den Europarat und seine Arbeitsmethoden oder Erfahrung in einer verantwortungsvollen Position im Bereich der internationalen Beziehungen.
  • Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft.

 

Ihre Bewerbung

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zusammen mit Ihrem Lebenslauf in Französisch oder Englisch unter Verwendung der Vorlage für den Lebenslauf des Europarates (auf Anfrage erhältlich bei dv.menschenrechte@eda.admin.ch) bis zum 15. Oktober 2021 per E-Mail an :

 

Direktion für Völkerrecht DV

Sektion Menschenrechte

dv.menschenrechte@eda.admin.ch

 

 

Weiterführende Informationen

Sekretariat der Direktion für Völkerrecht DV, Tel.: +41 58 465 87 18