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Dublin-Überstellungen nach Bulgarien: keine systemischen Mängel, aber Einzelfallprüfung

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Lage von Asylsuchenden in Bulgarien im Rahmen der Dublin-Überstellungen geprüft. Es gelangt zum Schluss, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Bulgarien keine systemischen Mängel aufweisen, die ein vollständiges Aussetzen von Überstellungen in dieses Land rechtfertigen würden. Es soll auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung festgelegt werden, ob auf eine Überstellung des betreffenden Asylsuchenden in dieses Land zu verzichten ist oder nicht.