An seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
In der Medienmitteilung heisst es u.a.
"Der Bundesrat will die Schweiz als einen der weltweit führenden Standorte für Schiedsgerichte noch attraktiver machen. Das massgebende Recht soll deshalb überarbeitet werden.
Gemäss dem Entwurf sollen zum einen wesentliche Grundsätze der bewährten Rechtsprechung des Bundesgerichts gesetzlich verankert werden, so zu den Rechtsmitteln gegen einen Schiedsentscheid. Zum andern sollen wichtige Punkte für die Zukunft neu und noch schiedsfreundlicher geregelt werden. Ganz allgemein hat die Revision zum Ziel, das 12. Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) insgesamt noch anwenderfreundlicher auszugestalten. Neu können beispielsweise in Verfahren vor dem Bundesgericht nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in englischer Sprache eingereicht werden."